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Verfasst von Lukas Wurzinger
25. Februar 2022 – Lesezeit: 5 Minuten
Inhaltsverzeichnis
Weiterführende Artikel rund ums Erben und Nachlass sowie Nachlasskontakt finden Sie im Benu Ratgeber:
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Todesfall eingetreten
Todesfall steht bevor
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+43 1 3587260Bald nach einem Todesfall tun sich die ersten Streitigkeiten auf, wenn nicht zu Lebzeiten alles rechtlich festgelegt wurde: "Mir wurde dieses und jenes versprochen, ich habe ein Recht darauf!" Doch wer erbt was, wenn es nach dem Gesetzt geht? Wo kann man sein Testament sicher verwahren? Wie kann ich sicher sein, dass mein Testament im Todesfall durchgesetzt wird, und was passiert, wenn ich keines habe?
Das Erbrecht in Österreich kann verwirrend sein - Hier bekommen Sie einen ersten Überblick über die wichtigsten Dinge.
Ein Hinweis: Dieser Artikel dient nur zur ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall!
Sollten Sie rechtliche Fragen haben, empfehlen wir Ihnen unsere Kooperationspartnerin und Rechtsanwältin Mag. Bettina Gegenbauer LL.M.
Mag. Bettina Gegenbauer, Rechtsanwältin
Piaristengasse 41/10, 1080 Wien
Sie kommt immer dann zutragen, wenn es keine letztwillige Verfügung (also kein Testament) gibt. In der gesetzlichen Erbfolge erben nacheinander sogenannte Linien (Parentelsystem), wobei immer die nachfolgende Linie erst drankommt, wenn die vorhergehende Linie verstorben ist.
Neben den jeweiligen Linien erbt in unterschiedlichen Quoten der Ehepartner, sollte dieser oder diese noch am Leben sein.
Man unterscheidet zwischen Testament und Vermächtnis.
Mit Nachlass bezeichnet alle Vermögensrechte und Verbindlichkeiten einer bzw. eines Verstorbenen. Dabei sind auch Schulden, etwa Steuerschulden, fällige Versicherungsprämien und Sozialversicherungsbeiträge vererblich. Wenn Sie wissen, dass der oder die Verstorbene hoch verschuldet war, können Sie daher das Erbe entweder ausschlagen oder nur bedingt annehmen.
"Nachlass - Wem gehört was?" Alles über den Nachlass erfahren Sie hier!
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Todesfall steht bevor
Es geht um Vorsorge
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