Checkliste Todesfall für Österreich: Was ist zu tun, wenn jemand stirbt?

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Alexander Burtscher

Verfasst von Alexander Burtscher

21. Dezember 2021Lesezeit: 5 Minuten

Alexander Burtscher

Inhaltsverzeichnis

Todesfall Checkliste in Kürze

Eingetretener Todesfall - Was ist zu tun?

Die wichtigsten Schritte:

  1. Tritt der Tod unerwartet auf, verständigen Sie die Rettung unter der Notrufnummer 144 oder den internationalen Euronotruf 112
  2. Immer eine Totenbeschauärztin bzw. einen Totenbeschauarzt verständigen zur Ausstellung von Totenbegleitschein und Anzeige des Todes
  3. Bestatter verständigen (z.B.: CLEVER unter +43 1 3587260)
  4. Wichtige Dokumente organisieren (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis)
  5. Verträge, Testament und Versicherungspolizzen zusammentragen
  6. Sterbefall im Standesamt melden und Sterbeurkunde ausstellen lassen
  7. Testament beim Nachlassgericht abgeben
  8. Angehörige kontaktieren, um Beisetzung und möglichen Ablauf zu besprechen
  9. Planung der Bestattung mit dem Bestatter und Terminfindung für Beisetzung und Trauerfeier
  10. Sterbegeldversicherung & Lebensversicherung informieren: Zur Übernahme von Kosten

CLEVER unterstützt Sie 24 Stunden am Tag bei allen Schritten.

Im Anschluss finden Sie alle Schritte detailliert erklärt.

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Egal, ob es einen unerwartet trifft, oder man schon länger mit dem Ableben eines geliebten Menschen gerechnet hat - wenn es einen Sterbefall in der Familie gibt, gilt es, neben der ganzen Trauer einen kühlen Kopf zu bewahren. Das ist leichter gesagt als getan. Hier finden Betroffene eine Übersicht über die wichtigsten, ersten Schritte.

Todesfall: Das ist zu tun

Nachdem ein Todesfall eingetreten ist, gestaltet sich der Ablauf der wichtigsten Dinge folgendermaßen:

Todesfall Clever.png

Tritt der Tod unerwartet auf, verständigen Sie die Rettung unter der Notrufnummer 144 oder den internationalen Euronotruf 112.

Handelt es sich bei dem Notfall tatsächlich um einen Todesfall, wird die oder der zuständige Notärztin bzw. Notarzt zunächst den Tod feststellen.

Eine Totenbeschau durch die oder den zuständige/n Gemeindeärztin bzw. Gemeindearzt (in allen Bundesländer außer Wien) oder in Wien durch die MA15 unter 01 400087890 ist zusätzlich notwendig. Nur diese dürfen auch die Anzeige des Todes (inkl. Totenschein) und den Leichenbegleitschein (erlaubt dem Bestatter die Überführung) ausstellen.

Welchen Unterschied macht es, wo der Sterbefall eintritt?

Ort des Todesfalls Clever.png

Mit der folgenden "Checkliste Todesfall" bekommen Sie Schritt für Schritt einen Überblick über das weitere Vorgehen:

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Todesfall zu Hause

  1. Unerwarteter Eintritt eines Todesfalls: österreichweite Notrufnummer 144 oder den int. Euronotruf 112 wählen.

    Abzusehender Todesfall: Notruf oder Verständigung der Hausärztin bzw. des Hausarztes. Diese/r stellt einen Behandlungsschein aus und stellt den Tod offiziell fest. (=Todesfeststellung)

  2. Eine Totenbeschau ist unabdingbar. Sie müssen den Gemeindearzt oder die Gemeindeärztin bzw. in Wien die MA15 informieren. Besondere Vorsicht ist vor der Totenbeschau geboten: Die verstorbene Person darf nicht bewegt oder umgekleidet werden. Wenn die Todesursache nicht eindeutig feststellbar ist, wird die verstorbene Person in ein Spital oder eine Gerichtsmedizin zur Obduktion überstellt.

  3. Auf die Totenbeschau folgt die Anzeige des Todes sowie die Ausstellung des Leichenbegleitscheins. Diese Dokumente sind essenziell für die Eintragung ins Sterbebuch des jeweiligen Standesamtes.

Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, den Bestatter zu kontaktieren. CLEVER Bestattung hilft Ihnen schnell und unkompliziert. Weiter zu den Schritten "36 Stunden nach dem Todesfall".

Das passiert beim Todesfall in Spital, Pflege- oder Pensionistenheim

  1. Eine Ärztin bzw. ein Arzt vor Ort stellt den Tod fest. Dann wird der Todesfall durch die jeweilige Institution dem Standesamt bekanntgegeben. Das Formular „Anzeige des Todes“ ist unerlässlich für weiteres Vorgehen - erkundigen Sie sich bei der Institution, wo es erhältlich ist.
  2. Die Kleidung für die Beisetzung des oder der Verstorbenen ist schon hergerichtet bzw. ausgesucht? Bringen Sie diese gerne mit.
  3. Jetzt ist es an der Zeit, den Bestatter Ihrer Wahl zu kontaktieren. Wer dies verabsäumt, erlebt oft eine böse Überraschung: Manchmal überführen Bestatter vor Ort die Verstorbenen ohne Auftrag. So können zusätzliche, unerwünschte Kosten entstehen.

Weiter zu den Schritten "36 Stunden nach dem Todesfall".

Todesfall in der Öffentlichkeit

  1. Zuallererst gilt es, die Rettung unter der Notrufnummer 144 zu verständigen. Ist der Notfall ein Sterbefall, wird dieser durch die zuständige Notärztin oder den zuständigen Notarzt festgestellt.
  2. Sie als Angehörige oder Angehöriger waren beim Todesfall nicht anwesend? Dann wird Sie die zuständige Sicherheitsbehörde informieren. Diese weiß ebenso, wohin der oder die Verstorbene gebracht wurde.
  3. Für gewöhnlich wird der Leichnam in eine Leichenhalle gebracht, wo auch die Totenbeschau erfolgt. Ist die Todesursache unklar oder liegt Fremdverschulden vor, wird die oder der Verstorbene in das gerichtsmedizinische Institut eines Spitals überstellt, wo eine Obduktion durchgeführt wird.

CLEVER ist für Sie rund um die Uhr erreichbar unter +43 1 3587260 und kontakt@clever-bestattung.at. Wir unterstützen Sie in so einem Fall mit all unserer Erfahrung und halten Kontakt zur Pathologie.



Weiter zu den Schritten "36 Stunden nach dem Todesfall".

Verstorben im Ausland

  1. Es gab einen Sterbefall im Ausland? Für gewöhnlich informieren Sie Konsulat oder Botschaft darüber. Sollten Sie selbst vor Ort sein - eben genannte Vertretungen klären das weitere Vorgehen mit Ihnen.
  2. Die Überführungskosten tragen die Angehörigen - es sei denn, zu Lebzeiten wurde ein Vorsorgevertrag abgeschlossen.
  3. Die österreichischen Vertretungen im Ausland sind jederzeit telefonisch oder per E-Mail erreichbar.

CLEVER ist für Sie rund um die Uhr erreichbar unter +43 1 3587260 und kontakt@clever-bestattung.at. Wir unterstützen Sie gerne. Für die nächsten Schritte klicken Sie bitte hier.

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Ist ein Todesfall eingetreten?

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Aufgaben in den ersten 36 Stunden: Schritt für Schritt

Die Todesfeststellung ist erfolgt, die Totenbeschau wurde durchgeführt, die Anzeige des Todes wurde von der Totenbeschauärztin bzw. vom Totenbeschauarzt ausgestellt. Das ist als Nächstes zu tun:

1) Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens

Bitte tun Sie dies so früh wie möglich. Benu ist für Sie rund um die Uhr erreichbar unter 01 907 68 85 und kontakt@benu.at.

Wir unterstützen Sie bei:

  • Planung und Übernahme der Überführung des Leichnams in die Leichenhalle
  • Beratung über mögliche Bestattungsarten – je nach Wunsch der verstorbenen Person oder auf Basis einer Verfügung.
  • Beratung zu Sarg bzw. Urne
  • Gestaltung der Trauerfeier
  • Organisation von Trauerfloistik und Trauerdruck
  • Allen weiteren besonderen Wünschen und Anforderungen

2) Beurkundung des Sterbefalls auf dem Standesamt

Hierfür benötigen Sie folgende Dokumente der verstorbenen Person:

  • Anzeige des Todes mit Totenschein (Beides ausgestellt durch Totenbeschauärztin bzw. Totenbeschauarzt)
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschafts­nachweis
  • Heiratsurkunde
  • Meldenachweis
  • Bei Verwitweten: Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
  • Bei Akademikern: urkundlicher Nachweis akademischer Grade
  • Bei nicht­-österreichischen Staatsbürgern: Reisepass

3) Versorgung der Wohnung & Information von Angehörigen

  • Hat die verstorbene Person alleine gelebt? Wenn ja, sehen Sie am Wohnort vorbei, um beispielsweise Tiere zu füttern, die Heizung abzudrehen, das Wasser abzudrehen oder die Fenster zu schließen.
  • Weitere Bekannte und Verwandte über den Sterbefall informieren.

4) Weitere Benachrichtigungen:

  • Sterbefall der Krankenkasse melden sowie Lebens– und Unfallversicherung informieren
  • Pfarramt benachrichtigen, falls kirchlicher Beistand erwünscht ist
  • Arbeitgeber des Verstorbenen verständigen
  • Testament ins Nachlassgericht bringen

Organisation von Bestattung und Trauerfeier

  • Bestattungsart bestimmen (Erd- & Feuerbestattung, Donaubestattung, uvm.)
  • Friedhof und Grab wählen und Grabnutzungsrechte erwerben bzw. verlängern
  • Termin für Beisetzung (Urne/Sarg) mit dem Friedhof vereinbaren
  • Terminabsprache und Trauergespräch mit dem Pfarrer oder Trauerrednerin/ Trauerredner.
  • Verfassen einer Todesanzeige sowie Gestaltung und Versand der Partezettel
  • Grabschmuck und Trauerfloristik (Blumen, Kranz, Schleifen und Kerzen) bestellen
  • Eine Gaststätte für den Leichenschmaus reservieren, gegebenenfalls überlegen, was zum Totenmahl angeboten werden soll

Nach der Beisetzung

  • Wenn Sie es möchten, können Sie Danksagungskarten an Freunde und Verwandte versenden.
  • Nun können Sie sich mit der Grabpflege auseinandersetzen.
  • Bei einer Erdbestattung können Sie nach einigen Wochen den Steinmetz kontaktieren. Nach etwa 6 Monaten - wenn sich das Grab gesetzt hat - kann ein Grab gestaltet werden.

Abmeldungen im Todesfall bei Behörden, Ämtern und anderen Stellen

Sie haben bereits so viel geschafft und sehnen sich vermutlich nach Ruhe. Dennoch sollten Sie jetzt noch die Kraft aufbringen und sich um die wichtigsten Formalitäten und Abmeldungen kümmern.

Wenn der Eintrag im Sterbebuch erfolgt ist, bekommen Sie die Sterbeurkunde, die Sie jetzt für die Abmeldung von Versicherungen, Verträgen und Institutionen brauchen.

Bei machen Stellen erfolgt die Abmeldung automatisch und bei manchen Stellen müssen Sie sich aktiv abmelden.

Hier muss man einen Todesfall aktiv melden:

  • Arbeitgeber der verstorbenen Person
  • Behörden und Ämter (z.B. Finanzamt, Firmenbuch, Sozialamt, Grundbuch, KFZ Zulassungsbehörde)
  • Versicherungen
  • Grundbuch
  • Banken
  • GIS
  • Vereine
  • Erwachsenenvertretung
  • Religionsgemeinschaften
  • Waffenbesitz-, Jagd-, Fischereiregister
  • weitere Verträge wie z.B. Mobilfunk, Telekabel & Internet

Diese Stellen werden im Todesfall automatisch durch das Standesamt verständigt:

  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
  • Staatsbürgerschaftsevidenzstelle
  • Meldebehörde des letzten Wohnsitzes
  • Wählerverzeichnis
  • Verlassenschaftsgericht
  • Zivildienstserviceagentur
  • Militär (bei österreichischen StaatsbürgerInnen zwischen 17 und 51 Jahren)
  • Statistik Austria
  • Führerscheinregister
  • AMS
  • Jugendhilfe im Falle der Minderjährigkeit

Trauerbewältigung

Nach einer Bestattung brauchen Sie Ruhe und Zeit, um das Geschehene zu verarbeiten, bevor Sie die letzten Formalitäten erledigen.

Bei der Trauerverarbeitung kann Halt innerhalb der Familie oder von guten Freunden eine große Hilfe darstellen. Bestimmte Rituale, wie das Besuchen der Grabstelle, das regelmäßige Anzünden einer Kerze oder das Verfassen eines Briefes an die verstorbene Person sind hilfreich.

Auch Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen können eine Stütze sein: Dort helfen sich Trauernde gegenseitig, Abschied zu nehmen.

Professionelle Hilfe sollte in Anspruch genommen werden, wenn Hinterbliebene nach langer Zeit der Trauer nicht ins Leben zurückfinden, sich Depressionen, Angststörungen oder Süchte entwickeln oder gar Selbstmordgedanken geäußert werden.

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Häufig gestellte Fragen